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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete

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Neue Heizung - Welche Kosten muss ich tragen?

Betriebskosten und Nebenkosten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 29.04.2013, 10:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2013
Beiträge: 2
Standard Neue Heizung - Welche Kosten muss ich tragen?

Wir wohnen in einem Reihenhaus zur Miete und sind im vergangenen August eingezogen. Das Haus wurde uns mit einem vollen Öltank übergeben, wir sollten es bei Auszug wieder mit einem vollen Tank zurückgeben. Nun baut der Vermieter doch eine neue Heizung (Gas) ein, da der Kamin Probleme macht. Wir sollen nun den kompletten Öltank bezahlen (obwohl wir nur 2500 der vorhandenen 4500 Liter verbraucht haben) und zwar nicht den Preis, den er damals bezahlt hat, sondern den tagesaktuellen Preis. Das restliche Öl könnten wir verkaufen z.B. an Nachbarn, um das Abpumpen müssen wir uns ebenfalls kümmern. Unsere Alternative: Vermieter pumpt ab, aber wir bekommen nur ca 21 cent pro Liter (was die Stadtwerke dafür geben). Ist das so alles rechtens? Welche Kosten müssen wir wirklich übernehmen? Kann jemand qualitfizierte Auskunft geben?



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  #2  
Alt 29.04.2013, 11:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Neue Heizung - Welche Kosten muss ich tragen?

Zitat:
Kann jemand qualitfizierte Auskunft geben?
Ja, solche Rechenaufgaben erledigt jeder Anwalt, aber kein Forum.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 29.04.2013, 11:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Neue Heizung - Welche Kosten muss ich tragen?

Es ging mir nicht um eine Rechnung, sondern eher um die Frage, "ja, das kann der Vermieter so verlangen" oder "nein, da lohnt sich der Gang zum Anwalt"
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 29.04.2013, 12:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Neue Heizung - Welche Kosten muss ich tragen?

Zitat:
"ja, das kann der Vermieter so verlangen"
Die Antwort auf diese Frage wird der von mir angesprochene Anwalt sicherlich gerne beantworten, einem Forum ist Rechtsberatung untersagt. Aber bitte überlegen Sie selbst, Sie haben vereinbart, was im Falle Ihres Auszugs mit dem Heizöl zu passieren hat. Wenn jetzt der Vermieter eine andere Heizungsart wählt, ist meiner Meinung nach der Vermieter auch für das noch vorhandene Heizöl zuständig.
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Antwort

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Stichworte
auszug, gas, heizung, heizöl, kosten, öltank


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