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Neue Fenster - Verschiedene Kosten der Mietparteien

Mietrecht allgemein - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 14.09.2010, 08:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.09.2010
Beiträge: 4
Frage Neue Fenster - Verschiedene Kosten der Mietparteien

Hallo,
ich bewohne ein etwa 100 jährigen Altbau. Das Haus ist Eckhaus, wobei sich eine Front parallel zu Gleisanlagen der DB befindet und die andere Front strassenseitig ist.
Die letzte "Modernisierung" fand noch zu DDR-Zeiten 1988 statt. Durch Eigentumsrückführung ist unser Haus nun in privatem Besitz.
Nun soll eine energetische Modernisierung stattfinden mit Einbau von Thermopen-Fenster.(die alten Fenster sind doppelglasige Holzfenster)
Die Kosten sind für alle Mietparteien des Hauses unterschiedlich. Die Hausfront an den Gleisanlagen braucht nur eine Mieterhöhung von 5,50 €(monatlich) zu zahlen bei 6 Fenstern (davon 1 Fenster hofseitig). Die 5.50 € belaufen sich laut Schreiben nur auf das Fenster zum Hof.Die 5 anderen Fenster werden demnach gesponsort.
Ich nehme an, es gibt einen Zuschuss der DB, wegen Lärmbelästigung.
Unsere Hausseite(strassenseitig) soll komplett andere Kosten tragen.So sollen meine Nachbarn, dessen Wohnung an das Eckhaus angrenzt, 52,75 € monatlich bei 6 Fenstern (1 davon hofseitig) dazu zahlen.
Bei mir (1.Stock) und meinen Nachbarn über mir sind es bei 5 Fenstern(davon 2 hofseitig) 41,25 €.
Bei der Nachbarin aus dem 4. Stock bei gleicher Wohnung nur 11,- € monatlich. Sie hat ein komplett anderes Schreiben erhalten , wo nur die Kosten für die Hoffenster umgelegt werden.
Der anfallende Kostenanteil für die Wohnungen ist auch unterschiedlich. So sollen sich die Kosten für den 1. und 2.Stock auf 4500,- € pro Wohnung belaufen aber für den 4. Stock nur auf 3000,- €. Und dies wohlbemerkt bei gleicher Wohnung und Haushälfte.
So ganz verstehe ich die Sache nicht.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten



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  #2  
Alt 14.09.2010, 10:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Neue Fenster - Verschiedene Kosten der Mietparteien

Bei Modernisierungen, die z.B. der Energieeinsparung dienen, darf der Vermieter bis zu 11% der für die Mieteinheit entstandenen Kosten auf die Jahresmiete aufschlagen. Das wären dann bei Kosten von 4.500,- Euro eine Mieterhöhung von 41,25 Euro pro Monat.

Ihr Vermieter ist aber verpflichtet eine genaue Kostenaufstellung zu erstellen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...erhoe/kap4.htm
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  #3  
Alt 14.09.2010, 15:34
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.09.2010
Beiträge: 4
Standard AW: Neue Fenster - Verschiedene Kosten der Mietparteien

Hallo,
das mit den 11 % Prozent auf die Jahresmiete verstehe ich schon, es geht mir darum , weshalb unterschiedliche Kosten bei gleicher Wohnung anfallen.
Ob es sich tatsächlich um eine Energiesparmaßnahme handelt ,bleibt auch zu bezweifeln, da das komplette Haus keine Fassadendämmung besitzt.
Ebenso bezweifle ich die Wohnwertverbesserung, weil unser Haus 22 Jahre alte Doppelglasfenster besitzt.
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  #4  
Alt 14.09.2010, 18:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Neue Fenster - Verschiedene Kosten der Mietparteien

Und ich bezweifel, dass ein Forum so aus der Ferne Licht in Ihr Dunkel bringen kann. Fragen Sie Ihren Vermieter, warum diese Unterschiede sind, bitte.

Zu weiteren Auskünften sollten Sie besser den örtlichen Mieterverein oder einen Anwalt für Mietrecht befragen. Die sollten sich mit der Materie vor Ort bestens auskennen.
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