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Neue Fenster - Verschiedene Kosten der Mietparteien
Hallo,
ich bewohne ein etwa 100 jährigen Altbau. Das Haus ist Eckhaus, wobei sich eine Front parallel zu Gleisanlagen der DB befindet und die andere Front strassenseitig ist. Die letzte "Modernisierung" fand noch zu DDR-Zeiten 1988 statt. Durch Eigentumsrückführung ist unser Haus nun in privatem Besitz. Nun soll eine energetische Modernisierung stattfinden mit Einbau von Thermopen-Fenster.(die alten Fenster sind doppelglasige Holzfenster) Die Kosten sind für alle Mietparteien des Hauses unterschiedlich. Die Hausfront an den Gleisanlagen braucht nur eine Mieterhöhung von 5,50 €(monatlich) zu zahlen bei 6 Fenstern (davon 1 Fenster hofseitig). Die 5.50 € belaufen sich laut Schreiben nur auf das Fenster zum Hof.Die 5 anderen Fenster werden demnach gesponsort. Ich nehme an, es gibt einen Zuschuss der DB, wegen Lärmbelästigung. Unsere Hausseite(strassenseitig) soll komplett andere Kosten tragen.So sollen meine Nachbarn, dessen Wohnung an das Eckhaus angrenzt, 52,75 € monatlich bei 6 Fenstern (1 davon hofseitig) dazu zahlen. Bei mir (1.Stock) und meinen Nachbarn über mir sind es bei 5 Fenstern(davon 2 hofseitig) 41,25 €. Bei der Nachbarin aus dem 4. Stock bei gleicher Wohnung nur 11,- € monatlich. Sie hat ein komplett anderes Schreiben erhalten , wo nur die Kosten für die Hoffenster umgelegt werden. Der anfallende Kostenanteil für die Wohnungen ist auch unterschiedlich. So sollen sich die Kosten für den 1. und 2.Stock auf 4500,- € pro Wohnung belaufen aber für den 4. Stock nur auf 3000,- €. Und dies wohlbemerkt bei gleicher Wohnung und Haushälfte. So ganz verstehe ich die Sache nicht. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten |
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