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Küche und Bad Reparatur - Wer muss Kosten tragen?

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 11.10.2010, 20:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.10.2010
Beiträge: 1
Ausrufezeichen Küche und Bad Reparatur - Wer muss Kosten tragen?

Hi,
ich habe ein Problem mit meinem Vermieter. Ich habe im September meine Wohnung neu bezogen und mit dem Vermieter abgesprochen, dass ich die Renovierung der Küche und des Badezimmers übernehme. Der Vermieter hat sich aber bei den Materialkosten beteiligt. Nun stellen sich mir zwei Fragen:

1. Badezimmer: Ich habe das Bad neu gefließt. Der Vermieter hat mir eine neue Toilette zur Verfügung gestellt. Soweit alles supi. Bei der Installation der Toilette habe ich festgestellt, dass das Abflussrohr rott war. Der Dichtungsring war undicht, wodurch es bei jedem Spülgang unten am Rohr raustropfte. Ich habe auf eigene Kosten ein neues Abflussrohr besorgt. Leider kann ich es nicht richtig anschließen (zu dumm oder es funktioniert wirklich nicht). Kann es sein, dass das alte Endstück des Rohrs (ist fest in der Wand eingebaut) nicht den heutigen Standarddurchmesser hat? Wer muss in diesem Fall die Kosten für die Beauftragung eines Klempners übernehmen??? Der Vermieter sagt, dass ich das Bad selbst renovieren wollte und er mir ja schon die Toilette zur Verfügung gestellt hat. In meinen Augen war das Rohr ja undicht und nicht die Toilette. Gehört die Toilette nicht zur Grundversorgung in einer Mietwohnung und ist somit Pflicht des Vermieters?

2. Küche: Selbe Voraussetzung in der Küche. Neu gefließt, Vermieter beteiligte sich an den Materialkosten. Der Hausmeister hat vor der Renovierung den Durchlauferhitzer abgebaut und meiner Wohnung stehen lassen. Wer ist für die erneute Installation des Durchlauferhitzers zuständig?

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgegedrückt und freue mich auf viele hilfreiche Antworten.

In diesem Sinne, Bruni.



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