Noch einmal ganz deutlich: Der Pflichtteil kann bei jedem Erbe eingefordert werden, sollte ein erbberechtigter Verwandter (siehe
Verwandtenerbrecht und gesetzliche Erbfolge) im Erbfall nicht testamentarisch bedacht sein, so kann er immer seinen Pflichtteil einfordern!
In Ihrem Fall wäre das dann der 1/2 gesetzliche Erbteil an Ihrem Haus, welchen der überlebende Ehegatte dann an denjenigen auszahlen muss, der seinen Pflichtteil geltend macht!
Erbrecht Einfach