Hallo, ich mache es einmal recht kurz:
Eine Kündigung von Seiten des Vermieters wegen "Streiterein" ist definitiv unbegründet.
Eine Kündigung wegen Mietrückstand wäre schon realistischer. Bitte lesen Sie hier zum Thema und rechnen einmal durch, ob Sie dieses Kriterium erfüllen würden:
Fristlose Kündigung durch den Vermieter - neues Mietrecht einfach erklärt
Die wichtigsten Informationen zum Zahlungsverzug und der fristlosen Kündigung, die daraus resultieren kann erhalten Sie im zweiten Absatz.
Viel erfolg,
Mietrecht Einfach