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Alt 30.04.2013, 04:37
cato cato ist offline
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Standard AW: Erbfall - selbst bewohnte Immobilie

Danke nochmals. Ich habe die Informationen zum Verwandtenerbrecht gelesen.

Ich zitiere daraus:
"War die Ehe/Partnerschaft kinderlos und leben die Eltern des Erblassers noch, beträgt der Pflichtteil die Hälfte des Erbes. Davon unberührt bleiben der gemeinsame Hausrat und die Hochzeitsgeschenke. Sie stehen grundsätzlich dem Ehegatten zu. "

Ich kann jetzt meine Frage noch einmal konkreter formulieren:
Gehört das von den Ehegatten bewohnte Haus zum gemeinsamen Hausrat ?

Nach Ihrer Auskuft gehört das Haus also *nicht* zum gemeinsamen Hausrat ?

Darf ich mir erlauben zu fragen, ob Sie mir als ausgebildeter Jurist schreiben oder als interessierter Laie, damit ich die Relevanz Ihrer Auskunft beurteilen kann ? Haben Sie eine Gesetzesquelle dazu ?

MfG,
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