Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 30.04.2013, 15:56
helma helma ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.04.2013
Beiträge: 2
Standard Schenkung wird vermutet

Hallo,

eine Frage zum Thema Schenkung:

Kind 1 hat im Rahmen einer Schenkung vor 15 Jahren vom alleinstehenden Vater eine kleine Immobilie geschenkt bekommen. Der Nießbrauch blieb beim Vater. Vor 8 Jahren benötigte Kind 1 Geld und hat mit Zustimmung des Vaters die Immo verkauft. Im Notarvertrag wurde vereinbart, dass der Nießbrauch weitergezahlt wird.

begründete Vermutung:
Irgendwann im Laufe der letzten Jahre hat Kind 1 nichts mehr gezahlt (=Schenkung?) oder sich beim zwischenzeitlich dementen Vater die Zustimmung geholt, nichts mehr bezahlen zu müssen (=Schenkung?).

Was passiert nun im Todesfall des Vaters:
Zum Stichtag ‚Todestag’ wird festgestellt dass auf den Konten des Vaters nur ein kleinerer Geldbetrag existiert. Kind 2-x wundern sich, haben aber außer Vermutungen keine Belege da Kind 1 Kontovollmacht bzw. Generalvollmacht hatte.

Fragen:
Fall 1: die vermutete Schenkung wurde nicht ans zuständige Finanzamt gemeldet
- kann der Verdacht ‚Schenkung’ irgendwo vorgebracht werden?
- Was ist die dann die Konsequenz daraus? Offenlegungspflicht von Kind 1 bis
zum Zeitpunkt der letzten regelmäßigen Zahlungen?

Fall 2: die vermutete Schenkung wurde ans Finanzamt gemeldet
- wird die ‚Schenkung’ nun automatisch in das Erbverfahren mit einbezogen und erhöht die
Erbmasse oder erhebt die Finanzbehörde jetzt nur die Schenkungssteuer von Kind 1 und kümmert sich nicht um den Rest?

Zusatzfrage:
In Ihrem Beitrag ‚Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe’ unter ‚Ausgleichspflicht unter Nachkommen....’ erwähnen Sie, dass der Erblasser verfügen kann, dass die Schenkung nicht ausgeglichen werden muss.
Könnte es jetzt passieren, dass Kind 1 irgendwann ein Papier herauszieht, in welchem steht, dass die ‚Schenkung’ ohne Ausgleich erfolgen soll und dies dann auch so wirksam wird?

Mit freundlichen Grüßen

helma



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen