Einzelnen Beitrag anzeigen
  #4  
Alt 03.05.2013, 03:35
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Kündigung durch Vermieter weil Mieter Mietkaution nicht gezahlt hat.

Wie ich finde, fehlt da noch irgendetwas in Bezug auf die 2 Monatsmieten.

Wie man weiß, kann die Kaution, wenn Geldleistungen zu erbringen sind, in 3 Raten gezahlt werden. Das ist gesetzlich im § 551 BGB dokumentiert. Lesen Sie hier: § 551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

Das bedeutet doch, dass erst nach dem Ablauf dieser 3 Monate zu prüfen wäre, ob der Betrag von 2 Monatsmieten fehlt. Darüber aber habe ich bisher nichts gelesen.

Und eine Kündigung wegen fehlender Kautionszahlung war schon immer möglich (Vertragsbruch). Ja selbst nach dem bereits erfolgten Auszug hätte der Vermieter noch einen Rechtsanspruch auf eine während des Mietverhältnises nicht gezahlte Kaution.


Wie schon oft in letzter Zeit, werden im Mietrecht Änderungen vorgenommen, die nichts Vereinfachen sondern offensichtlich als "Arbeitsnachweis" für Politiker gelten sollen.
Mit Zitat antworten