Da bin ich aber sprachlos! Diese Vermieterin als Eigentümerin der Wohnung hat doch eine Teilungserklärung, in der beschrieben steht, welches Sondereigentum zu der Wohnung gehört. Warum also liest sie nicht in dieser Erklärung?
Und sollte diese Fläche Gemeinschaftseigentum sein, dann ist ein Zaun nur möglich, wenn in einer Eigentümerversammlung darüber bestimmt wurde.
Der Rest dürfte aber nichts mehr mit Mietrecht zu tun haben, denn laut Mietvertrag haben Sie ja keine Gartennutzung vereinbart.