Thema: Rasenmähen
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Alt 07.05.2013, 14:13
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Rasenmähen

Zitat:
und er laut Haus und Grundbesitzerverein keinen stellen muss .
Und das ist gelinde gesagt ganz großer Quatsch. Verlangen Sie, dass Ihnen der Vermieter diesen Unsinn schwarz auf weiß zeigt. Da wird er passen müssen, denn auch bei Haus & Grund weiß man, dass der Vermieter die benötigten Geräte und Werkzeuge zur Pflege des Rasens stellen muss.

Aus Mietrechtslexikon:

Gartengeräte: Betriebskosten (z.B. Benzin für Rasenmäher) und Reparaturen sind umlagefähig. Nicht zu den umlagefähigen Kosten zählen die Kosten für die Anschaffung oder Ersatzbeschaffung von Gartengeräten. LG Potsdam, Urteil vom 26. September 2002, Az: 11 S 81/01
Die Kosten für die Anschaffung eines Rasenmähers können ausnahmsweise dann zu den umlagefähigen Betriebskosten zählen, wenn die Kosten der Ersatzbeschaffung ausnahmsweise den Reparaturkosten gleichzusetzen sind, weil sich der Vermieter in Erfüllung seiner Pflicht, unwirtschaftliche Kosten zu vermeiden, statt für die Reparatur eines defekten Altgeräts für die Ersatzbeschaffung entschieden hat. AG Lichtenberg, Urteil vom 30. Januar 2003, Az: 10 C 281/02 .

Der ganze Text hier: Mietrecht: zur Gartennutzung - und Pflege
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