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Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten von Mieter und Vermieter, z.B. Hausordnung, Haustiere, Lärm, Schlüssel, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
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#1
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Rasenmähen
Hallo,
Ich wohne in einer Mietswohnung mit Garten Benutzung und muss auch denn Rasen pflegen soweit alles kein Problem. Der Vermieter hat auch einen Rasenmäher gestellt denn er jetzt mir leider nimmt mit der Begründung wenn etwas passiert müsse er dafür haften und er laut Haus und Grundbesitzerverein keinen stellen muss . Meine Frage ist jetzt muss muss er wirklich keinen Rasenmäher stellen ? MFG |
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#2
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AW: Rasenmähen
Zitat:
Aus Mietrechtslexikon: Gartengeräte: Betriebskosten (z.B. Benzin für Rasenmäher) und Reparaturen sind umlagefähig. Nicht zu den umlagefähigen Kosten zählen die Kosten für die Anschaffung oder Ersatzbeschaffung von Gartengeräten. LG Potsdam, Urteil vom 26. September 2002, Az: 11 S 81/01 Die Kosten für die Anschaffung eines Rasenmähers können ausnahmsweise dann zu den umlagefähigen Betriebskosten zählen, wenn die Kosten der Ersatzbeschaffung ausnahmsweise den Reparaturkosten gleichzusetzen sind, weil sich der Vermieter in Erfüllung seiner Pflicht, unwirtschaftliche Kosten zu vermeiden, statt für die Reparatur eines defekten Altgeräts für die Ersatzbeschaffung entschieden hat. AG Lichtenberg, Urteil vom 30. Januar 2003, Az: 10 C 281/02 . Der ganze Text hier: Mietrecht: zur Gartennutzung - und Pflege |
#3
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AW: Rasenmähen
Danke das hat mir sehr geholfen. Werd aber wahrscheinlich nicht drum rum kommen da sonst der Ärger vorprogrammiert ist. Danke nochmal
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#4
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AW: Rasenmähen
Hallo Charls, sind Sie dem Ärger denn jetzt aus dem Weg gegangen und haben einen eigenen Rasenmäher besorgt? Besteht eine Pflicht, dass Sie den Rasen pflegen müssen?
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#5
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AW: Rasenmähen
Sorry das ich erst jetzt schreibe
Ja ich muss denn Rasen pflegen weil im Mietvertrag Garten Nutzung steht . Hab mir jetzt einen gebrauchten Benzin Rasenmäher gekauft . |
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Stichworte |
garten, gartennutzung, gartenpflege, rasen, rasenmäher |
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