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Rasenmähen

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 07.05.2013, 13:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2013
Beiträge: 3
Cool Rasenmähen

Hallo,
Ich wohne in einer Mietswohnung mit Garten Benutzung und muss auch denn Rasen pflegen soweit alles kein Problem. Der Vermieter hat auch einen Rasenmäher gestellt denn er jetzt mir leider nimmt mit der Begründung wenn etwas passiert müsse er dafür haften und er laut Haus und Grundbesitzerverein keinen stellen muss . Meine Frage ist jetzt muss muss er wirklich keinen Rasenmäher stellen ? MFG



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  #2  
Alt 07.05.2013, 14:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Rasenmähen

Zitat:
und er laut Haus und Grundbesitzerverein keinen stellen muss .
Und das ist gelinde gesagt ganz großer Quatsch. Verlangen Sie, dass Ihnen der Vermieter diesen Unsinn schwarz auf weiß zeigt. Da wird er passen müssen, denn auch bei Haus & Grund weiß man, dass der Vermieter die benötigten Geräte und Werkzeuge zur Pflege des Rasens stellen muss.

Aus Mietrechtslexikon:

Gartengeräte: Betriebskosten (z.B. Benzin für Rasenmäher) und Reparaturen sind umlagefähig. Nicht zu den umlagefähigen Kosten zählen die Kosten für die Anschaffung oder Ersatzbeschaffung von Gartengeräten. LG Potsdam, Urteil vom 26. September 2002, Az: 11 S 81/01
Die Kosten für die Anschaffung eines Rasenmähers können ausnahmsweise dann zu den umlagefähigen Betriebskosten zählen, wenn die Kosten der Ersatzbeschaffung ausnahmsweise den Reparaturkosten gleichzusetzen sind, weil sich der Vermieter in Erfüllung seiner Pflicht, unwirtschaftliche Kosten zu vermeiden, statt für die Reparatur eines defekten Altgeräts für die Ersatzbeschaffung entschieden hat. AG Lichtenberg, Urteil vom 30. Januar 2003, Az: 10 C 281/02 .

Der ganze Text hier: Mietrecht: zur Gartennutzung - und Pflege
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  #3  
Alt 07.05.2013, 20:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2013
Beiträge: 3
Blinzeln AW: Rasenmähen

Danke das hat mir sehr geholfen. Werd aber wahrscheinlich nicht drum rum kommen da sonst der Ärger vorprogrammiert ist. Danke nochmal
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  #4  
Alt 14.05.2013, 10:52
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.05.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Rasenmähen

Hallo Charls, sind Sie dem Ärger denn jetzt aus dem Weg gegangen und haben einen eigenen Rasenmäher besorgt? Besteht eine Pflicht, dass Sie den Rasen pflegen müssen?
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  #5  
Alt 18.05.2013, 11:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.05.2013
Beiträge: 3
Standard AW: Rasenmähen

Sorry das ich erst jetzt schreibe
Ja ich muss denn Rasen pflegen weil im Mietvertrag Garten Nutzung steht .
Hab mir jetzt einen gebrauchten Benzin Rasenmäher gekauft .
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Stichworte
garten, gartennutzung, gartenpflege, rasen, rasenmäher


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