Zitat:
Zitat von Klinikum
wer muß bei Schäden an den Versorgunsleitungen Reperaturen veranlassen.
|
Da wir uns in einem Mietrechtforum befinden, gehe ich mal davon aus, dass es sich bei der Fragestellung um ein Mietverhältnis handelt.
Wenn der Mieter die oder den Schaden verursacht hat, dann natürlich der Mieter. Die Reparatur veranlassen müsste aber immer der Vermieter.
In allen anderen Fällen wäre der Vermieter nach § 535 BGB verpflichtet - siehe hierzu:
http://www.mietrecht-einfach.de/bgb-...tvertrags.html