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Alt 23.07.2009, 18:43
MoOoschN MoOoschN ist offline
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Standard Waschmaschine - Aufteilung Betriebskosten

Hallo,

ich wohne in einem Haus mit Gemeinschaftswaschmaschine. Im Haus sind 4 Wohnungen, 2x 35 m², 2x 70 m². Eine der 70er ist eine Massagepraxis, der Mieter benutzt die Waschmaschine nicht.
Die kleinen Wohnungen bewohnen jeweils alleine eine Studentin und ich. In die andere große Wohnung ist jetzt eine Frau mit 2 Kindern eingezogen.

Die Studentin und ich waschen jeweils ca. 2x im Monat. Meine neue Nachbarin allerdings TÄGLICH (ich bekomme das immer mit, weil die Waschmaschine genau über mir steht). Insgesamt wäscht sie schätzungsweise 8x so viel wir jeweils, muss aber nur je doppelt so viel zahlen, da die Kosten für die Waschmaschine nach m² auf die Mieter aufgeteilt werden. Als ich vor etwas über einem Jahr eingezogen bin, hieß es, dass hier immer Studenten wohnen, darum sind mir Kinder gar nicht in den Sinn gekommen.

Wir sehen es jetzt nicht ein, dass wir quasi die Wäsche ihrer Kinder bezahlen. Kinder verursachen ja auch noch extrem viel schmutzige Wäsche.

Ich habe dann mal recherchiert. Da ich Verwaltungswissenschaften studiert habe, habe ich auch ein gewisses juristisches Grundverständnis..
§ 556a Abs. 1 BGB lautet:

"Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.".

Die Waschmaschinenkosten sind ja nun definitiv verbrauchsabhängig. Nur erfasst wird der einzelne Verbrauch momentan nicht. Habe mit meinem Vermieter schon telefoniert und er meinte das wäre viel zu hoher Verwaltungsaufwand. Mein juristisches Bauchgefühl sagt mir aber, dass es bei einer Sache, die total leicht zu erfassen wäre (z. B. Strichliste o. ä. oder ganz einfach eine Münzwaschmaschine hinstellen), nicht sein kann, dass der Vermieter nur der Einfachheit halber die allgemeine (S. 1) statt der speziellen (S. 2) Regelung anwendet.

Meine Frage ist jetzt also:
Kann ein Vermieter dazu "gezwungen" werden, überall da, wo es möglich ist, den Verbrauch zu erfassen und verbrauchsabhängig abzurechnen?
Es gäbe hier ja so viele Möglichkeiten, die ich ihm auch alle vorgeschlagen habe. Die sind ihm (ist kein privater Vermieter, sondern so eine Hausverwaltungsgesellschaft) aber alle schlicht und einfach zu aufwändig. Kann er sich wirklich so rausreden??

Für schnelle Antworten wäre ich seeehr dankbar :-)

Liebe Grüße
Ich



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