Abrechnen oder schätzen kann ich leider nichts, nur ein Anwalt oder Richter. Aber ich kann Ihnen empfehlen noch einmal das Gespräch mit der Vermieterin zu suchen, um die Kündigung abzuwenden! Und lassen Sie sich schriftlich was geben!
Eine mündliche uznd schwer beweisbare Vereinbarung, wann die Miete fällig ist, bringt Sie leider sehr schnell in die Falle eines Mietrückstands.
Wenn Sie die Wohnung halten wollen, kann ich nur raten rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Diesen bieten wir auch professionell und günstig über unser Forum an:
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Dies ist meiner Meinung nach der rechtssichere Weg um Klarheit zu schaffen.
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