Hallo Lilja,
die Bilder lassen einen schon schlucken.
Über das Thema Mietminderung hast du dich ja schon erkundigt.
Zum Thema Mängelbeseitigung möchte ich dir noch folgende Hinweise geben:
Du solltest dich immer "schriftlich" an den Vermieter wenden. Dies dient der Beweispflicht. Wenn dem Vermieter Mängel mitgeteilt werden, dann sollte eine Frist zur Behebung dieser angekündigt werden und gleichzeitig die Mietminderung mit X vom 100 für die Tage des Schadens.
Sollten Die Mängel nicht innerhalb einer gegebenen "angemessenen" Frist beseitigt worden sein, entsteht gleichzeitig das Recht zur fristlosen Kündigung - vor allem bei Gefährdung der Gesundheit durch
Schimmel.
Auf eigene Faust einen Handwerker zu rufen und dem Vermieter die Rechnung vorzulegen ist nicht immer unriskant. Hierfür solltet Ihr Euch eine schriftliche Genehmigung vom Vermieter holen.
Denn bei Handwerkern gilt: Wer bestellt der zahlt. Und wenn der Vermieter nun nicht das Geld an Euch zurückzahlt, dann habt Ihr ein Problem. Ebenso, wenn Ihr die Rechnung auf den Vermieter ausstellen lasst und dieser nicht zahlt. Dann müsst Ihr ins Portemonait greifen.
Dann kürzt Ihr den Schadensbetrag mit der nächsten Mietzahlung - und der Vermieter holt es sich bei der Kaution wieder und man hat sich im Kreis gedreht - also wichtig: Genehmigung!
Mein Tipp: Erstmal die Miete angemessen mindern, bis zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens gegenüber dem Vermieter - bei Euch liegt ja nicht nur ein optischer Mangel vor, sondern auch eine Gesundheitsgefährdung.
Das ganze schriftlich dem Vermieter mitteilen unter Frist der Beseitigung oder um schriftliche Bestätigung, auf eigene Faust einen Handwerker zu kontaktieren mit Übernahme der Kosten.
So solltet Ihr auf einem soliden Wege sein und ich drücke die Daumen, dass Ihr bald wieder schimmelfrei wohnen könnt.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach