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Schimmel, undichte Mauer und Wasserschaden - und der Vermieter macht nichts!

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 23.07.2009, 17:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 1
Standard Schimmel, undichte Mauer und Wasserschaden - und der Vermieter macht nichts!

Hallo,

ich hab die Nase voll und muss jetzt hier mal was in Eigeninitiative machen. zur Zeit komme ich mir echt vor wie in einer Tropfsteinhöhle hier. -.-

Also erstmal die Vorgeschichte: Ich wohne mit fünf weiteren Leuten in einer Altbauwohnung, erster Stock. Das ganze Haus war ziemlich verfallen, deshalb hat der neue Vermieter es nach der Zwangsversteigerung renovieren lassen. Anfang Juni, als wir eingezogen sind, hieß es, die alte Fassade würde innerhalb der nächsten zwei Wochen abgerissen und noch neu gemacht. Nichts passierte, bis zur ungefähr zweiten Juliwoche, da wurde immerhin schonmal ein Gerüst hingestellt und die Fassade abgerissen. Seitdem wurde nicht mehr gearbeitet. Und das Wetter war gut, also daran kanns nicht gelegen haben. Naja, dieses Gerüst zieht sich nun also von meinen drei Fenstern bis zu den beiden Zimmern neben mir, jeweils auch mit einem Fenster. Noch dazu ist das mit einer Plane verhangen. Schränkt natürlich die Lebensqualität ein, aber hey, wen interessierts... Unseren Vermieter zumindest nicht.

Was viel schlimmer ist als das unmöliche Gerüst vor der Hälfte der Fenster, ist, dass es seit die diese Fassade abgerissen haben, es bei mir ins Zimmer regnet:




Der Vermieter weiß das und wollte vorbeikommen und sich das ansehen, zweimal haben wir jetzt schon (nur deswegen!) angerufen - nichts.



Das Schlimmste kommt noch: Die Mieter über uns hatten einen Wasserschaden, das heißt eien Leitung angebohrt, und bei uns kam das Wasser dann durch die Decke. Über der Küchentür ist alles verschimmelt, in der Küche fängt es auch schon an, und der ganze Türrahmen ist aufgequollen.








Jetzt ratet, was der Vermieter macht - nichts. Er war einmal da, sagte, das könne auf keinen Fall so bleiben, und wollte jemanden mit einem Trocknungsgerät schicken, innerhalb der nächsten Stunde. Dieser Typ kam aber nicht und da wir alle berufstätig sind oder zur Uni müssen, konnte natürlich keiner den ganzen Tag da bleiben. Der Handwerker, wenn er denn da war, kam auch nie wieder.



So, nun meine Frage, abgesehen von der Mietminderung, die ja nun mehr als gerechtfertigt ist: Könnten wir einfach jemanden beauftragen, der sich darum kümmert, und dem Vermieter die Rechnung vorlegen? Müssen wir ihm eine Frist setzen, in der er das in Ordnung bringt? Oder was ratet ihr uns?

Herzliche Grüße (trotz der Situation hier zuhause -.-) und schonmal vielen Dank im Voraus!



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  #2  
Alt 24.07.2009, 12:21
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Schimmel, undichte Mauer und Wasserschaden - und der Vermieter macht nichts!

Hallo Lilja,

die Bilder lassen einen schon schlucken.
Über das Thema Mietminderung hast du dich ja schon erkundigt.

Zum Thema Mängelbeseitigung möchte ich dir noch folgende Hinweise geben:
Du solltest dich immer "schriftlich" an den Vermieter wenden. Dies dient der Beweispflicht. Wenn dem Vermieter Mängel mitgeteilt werden, dann sollte eine Frist zur Behebung dieser angekündigt werden und gleichzeitig die Mietminderung mit X vom 100 für die Tage des Schadens.
Sollten Die Mängel nicht innerhalb einer gegebenen "angemessenen" Frist beseitigt worden sein, entsteht gleichzeitig das Recht zur fristlosen Kündigung - vor allem bei Gefährdung der Gesundheit durch Schimmel.

Auf eigene Faust einen Handwerker zu rufen und dem Vermieter die Rechnung vorzulegen ist nicht immer unriskant. Hierfür solltet Ihr Euch eine schriftliche Genehmigung vom Vermieter holen.

Denn bei Handwerkern gilt: Wer bestellt der zahlt. Und wenn der Vermieter nun nicht das Geld an Euch zurückzahlt, dann habt Ihr ein Problem. Ebenso, wenn Ihr die Rechnung auf den Vermieter ausstellen lasst und dieser nicht zahlt. Dann müsst Ihr ins Portemonait greifen.
Dann kürzt Ihr den Schadensbetrag mit der nächsten Mietzahlung - und der Vermieter holt es sich bei der Kaution wieder und man hat sich im Kreis gedreht - also wichtig: Genehmigung!

Mein Tipp: Erstmal die Miete angemessen mindern, bis zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens gegenüber dem Vermieter - bei Euch liegt ja nicht nur ein optischer Mangel vor, sondern auch eine Gesundheitsgefährdung.
Das ganze schriftlich dem Vermieter mitteilen unter Frist der Beseitigung oder um schriftliche Bestätigung, auf eigene Faust einen Handwerker zu kontaktieren mit Übernahme der Kosten.

So solltet Ihr auf einem soliden Wege sein und ich drücke die Daumen, dass Ihr bald wieder schimmelfrei wohnen könnt.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

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