AW: Badezimmer, Badewanne, Schimmel
Es hat mir die Abstände leider nicht übernommen.
Eine kurze Zusammenfassung.
Da die Wanne ja entfernt wurde und das Badezimmer nicht benutzt werden kann, kann ich daher eine Mietminderung veranlassen (glaub war früher bei 33%), wenn ja für welchen Zeitraum?
Kann uns damals der Wasserschaden (falls es einer war), durch den Waschmaschinenschlauch, negativ dargelegt werden bzw. es zu einer Mieterhöhung kommen? oder wäre dies bereits verjährt? (ist ja bereits ca. 15 Jahre her.)
Bezüglich Schimmel und dem Strohmverbrauch, konnte ich selbst einiges bewirken. Einen Anwalt kann ich mir persönlich leider nicht leisten und eine Rechtsschutzversicherung habe ich auch nicht.
|