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Badezimmer, Badewanne, Schimmel

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 14.05.2013, 20:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.05.2013
Beiträge: 2
Standard Badezimmer, Badewanne, Schimmel

Wir wohnen bereits seit 30 Jahren in dieser Wohnung und sind Erstbezug.
Seit Tag 0, haben die hier nie etwas gemacht, weder am Haus noch im Flur oder in der Wohnung, das einzige was sie gemacht haben war eventuell kaputte Platten (Außenwand) auszutauschen und haben das Vordach in eine andere Farbe gestrichen (warum auch immer).
Nun ist es soweit und ihnen faulen die Rohre im wahrstem Sinne des Wortes unterm Ar*** weg… Ja ihr habt richtig gelesen, sie sind nicht verkalkt sondern verfault… Doof nur das davon unser Abwasserrohr aus der Badewanne betroffen ist, das man unten im Keller (wohnen im EG) sieht, direkt unter uns befindet sich ein Trockenraum.
Plötzlich standen welche vor der Türe und wollten sich unser Bad und den Trockenraum ansehen… Hatten auch Besuch von der Instandhaltung unserer Mietgesellschaft (oder wie man es nennt) und er schaute sich alles an, naja mehr oder weniger. Nach einigem hin und her, wurde endlich eine Lösung gefunden, wie der Schaden behoben werden kann.
Die Badewanne muss raus, heute waren sie nun da und haben die Schürze weggeklopft, die Wanne ausgebaut und unten schon mal neue Rohre, naja den betroffenen Teil notbedürftig ausgetauscht. Kaum war die Wanne draußen haben wir nun eine Schimmlige Überraschung erleben dürfen, da wo die Wanne zuvor stand (haben kein Fenster im Bad). Einen Lüfter haben wir zwar im Badezimmer, der allerdings noch nie funktionstüchtig war, seid unserem Einzug, die Instandhaltung wollte mir aber weiß machen, das er beim Einzug voll funktionstüchtig war… (Komisch, waren haben damals meine Eltern direkt nach Einzug den nicht funktionierenden Lüfter reklamiert und es kam jm. Er meinte das es ein Baufehler o.ä wäre und man den Fehler daher nicht beheben kann..) naja egal.
Meine Frage nun, die legen das Bad trocken, (trotz Schimmel, da hat sich keiner bisher drum gekümmert und ich erreiche keinen) dazu benutzen sie, puh wie heißen denn dieses Gerät? Sieht aus wie eine alte externe Heizung, die mit Strohm betrieben wird. Nun muss das Bad nun 2 Tage durch dieses Gerät getrocknet werden und das Gerät zieht unseren Strohm.
Müssen wir für die Gesamtkosten aufkommen oder übernimmt das, zumindest einen Teil der Vermieter?
Was mache ich mit dem Schimmel? Der ist ja gesundheitsgefährdend, es hieß nur, sie hätten es weiter gegeben und man wisse ja nicht ob er sich bereits rein gefressen hat oder ob er nur oberflächlich ist.
Kann man eine Mietminderung in diesen Punkten erstellen, wenn ja wie und für welchen Zeitraum? (Vor allem den Schimmel meine ich mit dem Zeitraum.)
Duschmöglichkeiten sind auch nicht gegeben, tja ohne Dusche bzw. ohne Wanne (die sie heute entfernt haben) geht es ja schlecht. Das Bad ist ja auch durch das Trocknungsgerät blockiert und kann daher nicht wirklich genutzt werden. (Trocknung dauert 2 Tage, frühestens Donnerstag können sie weitermachen.) In der Regel, wenn ich mich nicht irre, kann ich für diesen Punkt eine 33% Mietminderung veranlassen. Aber ab welchem Zeitraum und für welchen Zeitraum?
Wenn ich mich nicht Irre, haben die ja ab dieses Jahr das Gesetz der Mietminderung geändert (glaube fast, das ist sogar diesen Monat erst in Kraft getreten).
So doof wie ich bin, habe ich dem Herrn von der Instandhaltung bei seiner Badbesichtigung erzählt, das ich vermute, das ggf. auch etwas Feuchtigkeit davon kommt, da uns der Schlauch aus der Waschmaschine mal gesprungen ist und das Bad unter Wasser stand… Ich es selbst nicht bemerkt hatte, bis Nachbarn und der Hausmeister an meine Türe klopften. Er bejahte es und ging… Doof nur, dass es schon ca. 15 Jahre her ist, was er nicht weiß und schlecht zu bezeigen ist nach 15 Jahren, die Menschen vergessen und der Hausmeister ist schon seit Jahren in Rente. Kann er uns das aber negativ darlegen und uns zur Tasche bitten?
Was mache ich vor allem mit dem Schimmel? Die Wohnungen von der benannten Gesellschaft sind als Schimmelwohnungen bekannt und das sie ihre Wohnungen verfallen lassen. Nur nach einem Auszug bzw. vor einem Neueinzug wird notbedürftig, das nötigste gemacht und die Wohnung für eine höhere Miete vermietet. (Ich selbst, kenne hier einige, die ebenfalls Erstbezug sind oder bereits Jahrzehnte in den o.g. Wohnungen wohnen, wo die ganze Wohnung bereits Schimmel ansetzt, Fenster und Fensterdichtungen, Badezimmer sowieso, hier gibt es kein Bad ohne Schimmel…)

Wie Ihr bereits wohl bemerkt habt, sind hier mehrere Baustellen anzugehen und ich bin am verzweifeln und überfordert. Habe auch Angst das, dies nun eine Mieterhöhung mit sich zieht. Mieterhöhung vor allem Erhöhung der Betriebskosten, sind sie echt super, da vergeht nicht 1 Jahr das nicht mal was erhöht wurde aber gemacht wurde nix. Dachte schon mich an einen Mietverein zu wenden aber bekanntlich ist ja ohne Moos nix los.
Ich hoffe das Ihr mir weiterhelfen könnt und mir wieder einen etwas klareren Kopf verschaffen könnt, sowie den Mut nicht wie sonst immer stillschweigend den Kopf in den Sand zu strecken.
Ich bedenke mich bereits vorab für eure tollen Tipps und Ratschläge.



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  #2  
Alt 15.05.2013, 10:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Badezimmer, Badewanne, Schimmel

Zitat:
Ich bedenke mich bereits vorab für eure tollen Tipps und Ratschläge.
Mein ernst gemeinter Tipp lautet, erzählen Sie bitte den Roman einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein. Ich verspüre keine Lust, mich durch diese Anhäufung von Wörten durchzukämpfen. Auch habe ich das Gefühl, dass hier eine Rechtsberatung erwartet wird, die aber nur die in der ersten Zeile Genannten leisten dürfen.
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  #3  
Alt 15.05.2013, 11:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.05.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Badezimmer, Badewanne, Schimmel

Es hat mir die Abstände leider nicht übernommen.

Eine kurze Zusammenfassung.

Da die Wanne ja entfernt wurde und das Badezimmer nicht benutzt werden kann, kann ich daher eine Mietminderung veranlassen (glaub war früher bei 33%), wenn ja für welchen Zeitraum?

Kann uns damals der Wasserschaden (falls es einer war), durch den Waschmaschinenschlauch, negativ dargelegt werden bzw. es zu einer Mieterhöhung kommen? oder wäre dies bereits verjährt? (ist ja bereits ca. 15 Jahre her.)

Bezüglich Schimmel und dem Strohmverbrauch, konnte ich selbst einiges bewirken. Einen Anwalt kann ich mir persönlich leider nicht leisten und eine Rechtsschutzversicherung habe ich auch nicht.
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  #4  
Alt 15.05.2013, 19:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Badezimmer, Badewanne, Schimmel

Zitat:
Einen Anwalt kann ich mir persönlich leider nicht leisten
Schon mal was von Beratungsschein und Prozesskostenhilfe gehört? Nähere Auskunft gibt eine Anfrage bei Google, oder Ihr Amtsgericht.
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  #5  
Alt 16.05.2013, 00:28
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Badezimmer, Badewanne, Schimmel

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Stichworte
badewanne, badezimmer, mieterhöhung, mietminderung, schimmel, wasserschaden


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