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Badewanne eingebaut, Gewohnheitsrecht?

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 31.08.2011, 11:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2011
Beiträge: 3
Standard Badewanne eingebaut, Gewohnheitsrecht?

Hallo

Also meine Mutter Wohnt jetzt seit mehr als 30 Jahren in einem Altbau, wo es noch keine Bäder in den Wohnungen gab. WC liegt außerhalb der Wohnung und sie hat im ursprung kein Waschbecken und Badewanne gehabtgehabt. Sie hat sich vor ca 26 Jahren eine Badewanne und ein Waschbecken einbauen lassen, was auch mit dem Vermieter abgesprochen war, jedoch nichts schriftlich festgelegt wurde. Jetzt gab es vor ca 6 Monaten einen Vermieterwechsel und vor 2 Monat einen Wasserschaden an der Badewanne. Der neue Vermieter nahm die Badewanne raus und ließ meine Mutter so einfach stehen.

Der Vermieter sagte ihr nach mehreren bitten das sie eine neue Wanne haben möchte: Das Haus wird ca. Ende des Jahres komplett renoviert und bis dahin könnte sie im Erdgeschoß in einer freihen Wohnung Duschen. Währe ja ok wenn dort Strom und Wasser angemeldet ist aber dort ist alles abgemeldet und jetzt kann meine Mutter sich nirgens waschen.

Hat meine Mutter irgendwelche rechte die sie an den Vermieter in Bezug der Badewanne stellen kann?????

Sie hat doch das Objekt so gekauft gibt es da nicht das sogenannte bestandsrecht????

Was kann meine Mutter jetzt machen????

Könnte sie auch eine Mietmienderung machen????



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  #2  
Alt 31.08.2011, 12:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Badewanne eingebaut, Gewohnheitsrecht?

Zitat:
Sie hat doch das Objekt so gekauft gibt es da nicht das sogenannte bestandsrecht????
Ihre Mutter wohnt doch zur Miete, oder habe ich da etwas überlesen?

Zitat:
und bis dahin könnte sie im Erdgeschoß in einer freihen Wohnung Duschen. Währe ja ok wenn dort Strom und Wasser angemeldet ist aber dort ist alles abgemeldet und jetzt kann meine Mutter sich nirgens waschen.
Haben Sie den neuen Eigentümer/Vermieter darauf aufmerksam gemacht, dass Strom und Wasser in dieser Wohnung fehlen?
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  #3  
Alt 31.08.2011, 13:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2011
Beiträge: 3
Standard AW: Badewanne eingebaut, Gewohnheitsrecht?

Ihre Mutter wohnt doch zur Miete, oder habe ich da etwas überlesen?

->
ja sie wohnt dort zur Miete


Haben Sie den neuen Eigentümer/Vermieter darauf aufmerksam gemacht, dass Strom und Wasser in dieser Wohnung fehlen?

->
Ja wir haben dem Eigentümer mitgeteilt das die Wohnung wo sie duschen könnte kein strom und wasser hat, darauf hat er gesagt das sie warten müßte bis sie ( der Eigentümer ) das Haus ende des Jahres komplett renovieren
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 31.08.2011, 13:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Badewanne eingebaut, Gewohnheitsrecht?

Zitat:
Hat meine Mutter irgendwelche rechte die sie an den Vermieter in Bezug der Badewanne stellen kann?????
Verlangen Sie, dass der alte Zustand wieder hergestellt wird. Und wenn Sie sich nicht durchsetzen können, lassen Sie das einen Anwalt für Mietrecht machen.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 31.08.2011, 14:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2011
Beiträge: 3
Standard AW: Badewanne eingebaut, Gewohnheitsrecht?

Nein haben sie nicht sie wollen ihr nur nix neues dahin machen und haben ihr auf gut deutsch eun loch im hinterlassen wo die badewanne stand und sie will ja nur ihre wanne wieder haben mehr nicht und das macht der neue vermieter nicht.

kann man da nicht auch eine mietmienderung machen ?

das ja kein zustande den sie jetzt da hat
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  #6  
Alt 31.08.2011, 14:44
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Badewanne eingebaut, Gewohnheitsrecht?

Und wenn Sie sich nicht durchsetzen können, lassen Sie das einen Anwalt für Mietrecht machen.
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  #7  
Alt 31.08.2011, 19:13
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Badewanne eingebaut, Gewohnheitsrecht?

Hallo,

eine Mietminderung sollte möglich sein, wenn der vertragsgemäße Zustand der Wohnung nicht mehr gewährleistet ist. Da es sich jedoch um einen alten Vertrag ohne sanitäre Anlagen im Haus handelt, kann ein Laie vermutlich nicht weiterhelfen.

Ich möchte Ihnen daher auch zur Beratung durche einen Anwalt für Mietrecht raten.
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