Badewanne eingebaut, Gewohnheitsrecht?
Hallo
Also meine Mutter Wohnt jetzt seit mehr als 30 Jahren in einem Altbau, wo es noch keine Bäder in den Wohnungen gab. WC liegt außerhalb der Wohnung und sie hat im ursprung kein Waschbecken und Badewanne gehabtgehabt. Sie hat sich vor ca 26 Jahren eine Badewanne und ein Waschbecken einbauen lassen, was auch mit dem Vermieter abgesprochen war, jedoch nichts schriftlich festgelegt wurde. Jetzt gab es vor ca 6 Monaten einen Vermieterwechsel und vor 2 Monat einen Wasserschaden an der Badewanne. Der neue Vermieter nahm die Badewanne raus und ließ meine Mutter so einfach stehen.
Der Vermieter sagte ihr nach mehreren bitten das sie eine neue Wanne haben möchte: Das Haus wird ca. Ende des Jahres komplett renoviert und bis dahin könnte sie im Erdgeschoß in einer freihen Wohnung Duschen. Währe ja ok wenn dort Strom und Wasser angemeldet ist aber dort ist alles abgemeldet und jetzt kann meine Mutter sich nirgens waschen.
Hat meine Mutter irgendwelche rechte die sie an den Vermieter in Bezug der Badewanne stellen kann?????
Sie hat doch das Objekt so gekauft gibt es da nicht das sogenannte bestandsrecht????
Was kann meine Mutter jetzt machen????
Könnte sie auch eine Mietmienderung machen????
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|