Hallo MoOoschN,
eine Gesetzgebung, die es dem Vermieter vorschreibt Zähler zu installieren, wo es "überall" möglich ist, ist mir leider nicht bekannt und ob für speziell diesen Fall eine "Münzwaschmaschine" angeschafft werden muss oder zumindest eine entsprechende Vorrichtung für die vorhandene Waschmaschine geht über meinen Kenntnisstand leider hinaus.
Eine Strichliste halte ich auch für manipulierbar, also wäre das vielleicht auch nicht die Optimallösung.
Aber um der ganzen
Betriebskosten Abrechnung mehr Gesicht zu verleihen und für Euch Kosten zu sparen, wäre eine Abrechnung der Kosten pro Kopf sicher angemessener.
Dann zahlt Ihr 20 % statt 25 % der Betriebskosten und das wäre ja schonmal ein Anfang. Nun weiß ich nicht, wieviel Kosten so eine Waschmaschine verursacht, aber ich weiß aus eigener Erfahrung, dass bei Studenten kein Euro locker sitzt. Ggf. müsst Ihr Euch da aber dann doch mit dem solidarischen Prinzip genügen.
Die Umrechnung per Kopf würde ich dem Vermieter dennoch unterbreiten, da sie meiner Meinung nach den Verbrauch im Falle der Waschmaschine besser wiederspiegelt.
Ich wünsche viel Erfolg und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Du darfst uns gerne auch auf dem Laufenden halten, wie es bei dir weitergegangen ist.
Freundliche Grüße,
Mietrecht Einfach