AW: Schenkung wird vermutet
Diesen Sachverhalt sollten Sie definitiv einem Anwalt vortragen.
Die Schenkung kann möglicher noch auf die Erbmasse angerechnet werden. Lesen Sie dazu bitte hier:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Erbrecht Einfach
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