Fristlose Kündigung, Mieter muss angeblich das Land verlassen
Hallo ...,
habe seit Herbst letzten Jahres einen Mieter ( Student) aus Weiß Russland. Habe am 17.05.2013 seine fristlose Kündigung mit der Begründung erhalten, das sein Visum angeblich abgelaufen sei und er nicht weiter studieren kann und das Land verlassen müsse.
Die Kündigungsfrist beträgt laut Mietvertrag 3 Monate.
Nun will er zum 31.05.2013 die Wohnung verlassen oder besser gesagt übergeben. Nun meine Fragen: Ist eine solche fristlose Kündigung rechtens ?, kann die Kaution einbehalten werden, oder wie verhält man sich am besten?
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