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Alt 22.05.2013, 04:01
Sange
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Standard AW: Vermieter verlangt beim Auszug Sicherheitszahlungen für noch nicht berechnete NBK

Der Vermieter darf 3-4 monatliche Vorauszahlungen zur Absicherung offener Betriebskosten von der Kaution einbehalten.

Auszug aus Mietrechtslexikon:
Offene Nebenkosten - bzw Betriebskostenabrechnung:

Eine Ausnahme (längere Frist als 6 Monate) ist dann zu machen , wenn es um die Sicherung noch möglicher Nachforderungsansprüche wegen Betriebskosten geht. Oft ist die Abrechnung im Zeitpunkt des Auszugs nicht fertig, oder eine Zwischenabrechnung aus Kostengründen nicht ratsam. Der Vermieter ist auch nicht dazu verpflichtet, einen Zwischenabrechnung zu erstellen. In diesen Fällen kann der Vermieter noch einen angemessenen Teil der Kaution (in angemessener Höhe einer möglichen Nachzahlung) zurückbehalten. Siehe Urteil des AG Hannover (oben) oder LG Berlin, Beschluß vom 5. Mai 2000, Az: 65 S 144/00 Quelle: Grundeigentum 2000, 893-894, - BGH, Urteil vom 18.01.2006 - VII ZR 71/05). Angemessen seien 3 bis 4 monatliche Vorauszahlungsbeträge (AG Hamburg WM 97,213).
Vor dem Urteil des BGH war die Frage der Einbehaltung der Kaution als Sicherheit für Betriebskosten(oder Heizkosten) unter den Gerichten teils heftig umstritten.
Die Kaution dient vereinbarungsgemäß der Sicherung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis, und dazu gehören eben auch die Betriebskosten.


Die Höhe der Sicherheitsleistung erstaunt allerdings schon. Wurden denn bezüglich der Nachzahlungen keine Anpassungen an den tatsächlichen Verbrauch gemacht?
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