Zitat:
Zitat von Recht-Einfach
Hallo,
hier sollte man vielleicht auch das Verhältnis sehen. Wegen 20 EURO einen Anwalt einzuschalten wäre für mich wie mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen! Auch das Beantragen eines Mahnbescheids kostet Geld - soweit ich weiß sogar mehr Geld wie das ausstehende Guthaben!
Mein Tipp: Abwarten, bis die Karte ausläuft und dann beim Anbieter noch einmal nachhaken, ob dieser sein Versprechen nun hält und den Restbetrag auszahlt!
Recht Einfach
|
So würde ich das auch sehen. Der Aufwand und die Anwaltsgebühren übersteigen den Wert von 20 Euro bei Weitem!
Ansonsten ist das Verhalten des Anbieters mal wieder ein Beispiel für sehr schlechten Kundenservice. Da steht warhscheinlich eine schlechte Organisation dahinter.