AW: Kündigung Mietvertrag trotz 5 Jahren gewünschter Mindestmietdauer
Nur einmal als Schützenhilfe und in Anlehnung an meinen Vorredner!
- Erzählen Sie dem Vermieter, dass Sie beabsichtigen längerfristig einzuziehen, denn das will er hören!
- Gehen Sie dennoch keinen Vertrag mit Kündigungsverzicht ein!
- Schildern Sie ruhig Ihre persönliche Lage, z.B. feste Arbeitsstelle, Verwandtschaft in der Nähe, etc. um den Standort zu bekräftigen
So sollte sich eigentlich eine Win Win Situation für Mieter und Vermieter gleichermaßen ergeben, wenn Sie es denn ernst meinen!
Ich wünsche viel Erfolg,
Mietrecht Einfach
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