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Alt 23.05.2013, 16:20
Sange
Gast
 
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Standard AW: Kündigung Mietvertrag trotz 5 Jahren gewünschter Mindestmietdauer

Es betrifft die befristeten Mietverträge:

a) Der Zeitmietvertrag, § 575 BGB, hat keine zeitliche Begrenzung, muss aber eine Begründung des Vermieters beinhalten, warum er diesen Vertrag nach der Laufzeit beenden will. Einer speziellen Kündigung bedarf es nicht. Nur durch eine außerordentliche Kündigung (z.B. § 543 BGB) könnte so ein Vertrag beendet werden. Oder natürlich über einen Mietaufhebungsvertrag, wenn sich die Vertragspartner darauf einigen.

b) Der Kündigungsverzicht/Kündigungsausschluss ist zeitlich auf 4 Jahre begrenzt. Verträge über diese Zeit hinaus sind von Beginn an unbefristete Verträge. Die außerordentliche Kündigung ist auch hier möglich s. a).

Für beide Arten gilt keine automatische Ersatzmietergestellung. Es sei denn im Mietvertrag ist dies anders geregelt.

Die genannten Paragrafen können Sie hier im Mietrechtsgesetz aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nachlesen:
http://www.mietrecht-einfach.de/bgb-...ragraphen.html
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