Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3  
Alt 27.05.2013, 19:20
chrissy93 chrissy93 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.05.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Fristlose Kündigung des gewalttätigen Nachbarn möglich?

Hallo Drake,

danke für die schnelle Antwort!
Bei dieser Begegnung waren sogar vier Polizisten anwesend! Sie rieten mir bei weiteren Vorfällen (Ruhestörung, Drohung, usw.) ohne zu zögern erneut die Polizei zu verständigen oder gegebenenfalls ein Kontakverbot zu erwirken.
Ich stelle mir nur die Frage, ob ein Kontaktverbot wirklich etwas bringt, wenn ich mich von meinen direkten Nachbarn bedroht fühle.
Ein paar Tage später wurde ich auch von einen Polizeibeamten kontaktiert, der mich nochmals über die Vorfälle befragt hat -> also bei der Polizei dürfte das alles schon dementsprechend angekommen sein!
Ich bin zwar kein ängstlicher Typ und es geht mir eher darum, dass ich nicht tatenlos zusehen kann, wenn in meinem direkten Umfeld derartige Dinge geschehen.
Meine Vermieter sind nicht sehr optimistisch was die fristlose Kündigung anbelangt und bauen auf meine Aussage bzw. die Aussage meines Vormieters, der diese Vorfälle auch schon miterlebt hat und damals sogar das Jugendamt eingeschaltet hat.

Denkt ihr es besteht eine realistische Chance diesen Schläger - ich weiß das klingt böse, aber es ist doch wahr- aus dem Haus zu bekommen?

Beste Grüße
Mit Zitat antworten