AW: Auszug und Forderungen des Vermieters
Wenn der Anstrich nicht richtig gedeckt hat, dann wurde entweder mit der falschen Farbe oder nicht dick genug gestrichen. D.h., dass der Vermieter einen solchen, wie beschriebenen Anstrich nicht akzeptieren muss. Das ist unabhängig vom Text der Schönheitsreparaturenklausel aus dem Mietvertrag.
Schäden am Parkett, die über die normale Abnutzung hinaus gehen, muss der Mieter oder seine Haftpflichtversicherung ersetzen.
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