Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 28.05.2013, 16:18
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Auszug und Forderungen des Vermieters

Wenn der Anstrich nicht richtig gedeckt hat, dann wurde entweder mit der falschen Farbe oder nicht dick genug gestrichen. D.h., dass der Vermieter einen solchen, wie beschriebenen Anstrich nicht akzeptieren muss. Das ist unabhängig vom Text der Schönheitsreparaturenklausel aus dem Mietvertrag.

Schäden am Parkett, die über die normale Abnutzung hinaus gehen, muss der Mieter oder seine Haftpflichtversicherung ersetzen.
Mit Zitat antworten