AW: Besichtigung für Nachmieter bei bewohnter Wohnung
Hallo,
natürlich sind Sie verpflichtet dem Vermieter und potentiellen Nachmietern die Möglichkeit zu geben die Wohnung zu besichtigen. Dennoch sollte daraus kein Laufhaus entstehen.
Sprechen Sie mit dem Vermieter ab, dass er versucht die Besichtigungstermine mit den Nachmietern zu bündeln, damit Sie nicht (übertrieben) jeden Tag Laufkundschaft haben, sondern nur einmal alle 7 oder 14 Tage, je nach Absprache.
Für die Zeit Ihres Urlaubs, darf der Vermieter keine Termine machen. Sollte er dennoch Ihre Wohnung betreten, handelt es sich schlichtweg um Hausfriedensbruch!
Mietrecht Einfach
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