Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 29.05.2013, 08:01
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Besichtigung für Nachmieter bei bewohnter Wohnung

Hallo,

natürlich sind Sie verpflichtet dem Vermieter und potentiellen Nachmietern die Möglichkeit zu geben die Wohnung zu besichtigen. Dennoch sollte daraus kein Laufhaus entstehen.

Sprechen Sie mit dem Vermieter ab, dass er versucht die Besichtigungstermine mit den Nachmietern zu bündeln, damit Sie nicht (übertrieben) jeden Tag Laufkundschaft haben, sondern nur einmal alle 7 oder 14 Tage, je nach Absprache.

Für die Zeit Ihres Urlaubs, darf der Vermieter keine Termine machen. Sollte er dennoch Ihre Wohnung betreten, handelt es sich schlichtweg um Hausfriedensbruch!


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten