Hallo,
einmal vorab als Information: Schenkungen vor dem Tod sind bis zu 10 Jahre mit einem prozentualen Anteil vonn 100% bis 10% im Laufe der Jahre anzurechnen und erhöhen die Erbmasse.
Alle anderen Angaben wie in Abzug gebrachte Kosten sind für ein Forum nur schwer zu beurteilen und in Anbetracht dessen, dass die Gegenseite anwaltlich vertreten wird, kann mein bester Rat auch nur der Gang zu einem Anwalt vor Ort sein.
Wenn Sie die Kosten einer Erstberatung scheuen, kann ich Ihnen auch unsere Onlineberatung empfehlen. Hier können Sie kostenlos und unverbindlich Ihren Sachverhalt schildern und erhalten dann ein Angebot, welches Sie annehmen oder ablehnen können. So erhalten Sie eine rechtssichere Auskunft zum fairen Preis und wissen genau, was Sie als nächstes tun sollten! Folgen Sie dazu bitte diesem Link:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach