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Alt 29.05.2013, 19:43
Sange
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Standard AW: Fristlose Kündigung, Mieter muss angeblich das Land verlassen

Zitat:
Zitat von Iceman Beitrag anzeigen
Hallo zusammen ...,
leider helfen mir die bisherigen Antworten nicht weiter. Mir geht es, wie bereits o.g., hauptsächlich darum, ob der Mieter bei Studium Aufgabe und Ablauf des Visums fristlos kündigen kann ???
Die bisherigen Antworten können ohne Kenntnis des kompletten Sachverhaltes, nicht anders ausfallen.

Die mögliche Begründung für eine Kündigung hat der Mieter in diesem Fall selbst verursacht. Also kann er nicht nach § 543 BGB "fristlos" Kündigen. (§ 543 BGB - Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund)
Wenn er das täte, dann hätte der Vermieter noch zusätzliche Ansprüche an ihn.

Hier sollte ein Mietaufhebungsvertrag der richtige Weg sein, denn wenn der Mieter erst mal wieder im Ausland ist, wird es vermutlich nix mehr irgendwelchen Forderungen des Vermieters.
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