Gekippte Fenster beim Verlassen der Wohnung erlaubt?
Meine Eltern sind der Hauseingentümer, also der Vermieter.
Im Mietvertrag steht keine Sonderklausel.
Die Wohnung ist im 1. OG.
Der Mieter ist ein wahrer "Frischluftfarnatiker". Er läßt bei Wind, Regen eben bei jedem Wetter die Fenster gekippt egal wie lange er weg ist, sogar im Urlaub.
Darf er das?
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