Hallo,
Vereinbarungen im Übergabeprotokoll sind als Anlage zum Mietvertrag zu sehen. Sollte der Vermieter sich "ausdrücklich" verpflichten, Nachbesserungen zu tätigen, können Sie sich darauf berufen!
Sollte das nicht helfen, können Sie Ihr Anliegen mit einer Mietminderung bekräftigen. Diese sollten Sie jedoch mit einem Anwalt vor Ort oder einem unserer Onlineanwälte besprechen:
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Eine Frist zur Umsetzung der Arbeiten lt. Übergabeprotokoll wäre dabei nicht uninteressant, um die Aussagen zu bekräftigen, wenn auch 2 Jahre sicherlich nicht mehr duldbar sind!
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