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Mietrecht allgemein Fragen zum Thema Mietrecht, die in keine passende Kategorie passen |
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Vereinbarungen im Übergabeprotokoll wurden nicht eingehalten
Hallo,
wir sind Anfang Mai 2011 in unsere jetztige Wohnung eingezogen. Es wurde im Wohnungsübergabeprotokoll vereinbart, dass die Fliesen und die Abschlussleiste des Balkons erneuert wird. Trotz mehrfacher Aufforderung ( auch schriftlicht) wurde dies bislang vom Vermieter nicht getan. Des Weiteren wurde im Protokoll vereinbart, dass ein Heizkörper errichtet wird. Stattdessen wurde ein Abluftventilator eingebaut. Meine Frage, wie lange muss man dem Vermieter Zeit geben, um diese Sachen zu erneuern, bzw.darf er einfach was anderes einbauen, als das was vereinbart war? Grüße Marion |
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#2
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AW: Vereinbarungen im Übergabeprotokoll wurden nicht eingehalten
Hallo,
Vereinbarungen im Übergabeprotokoll sind als Anlage zum Mietvertrag zu sehen. Sollte der Vermieter sich "ausdrücklich" verpflichten, Nachbesserungen zu tätigen, können Sie sich darauf berufen! Sollte das nicht helfen, können Sie Ihr Anliegen mit einer Mietminderung bekräftigen. Diese sollten Sie jedoch mit einem Anwalt vor Ort oder einem unserer Onlineanwälte besprechen: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt Eine Frist zur Umsetzung der Arbeiten lt. Übergabeprotokoll wäre dabei nicht uninteressant, um die Aussagen zu bekräftigen, wenn auch 2 Jahre sicherlich nicht mehr duldbar sind! Mietrecht Einfach
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Stichworte |
balkon, heizung, protokoll, übergabe, übergabeprotokoll |
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