Hallo,
ich habe zu Gunsten meiner Schwester auf das Grundstück mit Haus und
dazugehöriger Acker- und Waldfläche notariell verzichtet.
Jetzt ist meine Mutter verstorben(Vater lebt noch)und das Nachlaßgericht hat mich angeschrieben,das ich zwar aus der Erbfolge ausgeschlossen bin,aber
mir mein Pflichtanteil am vorhandenen Geldvermögen zusteht.
Es ist aber so,das meine Schwester mit meinen Elten ein gemeinsames Konto besitzt,wo Ihre Einkommen und die Rente meiner Eltern eingehen.
Als es um unseren Vater mal gesundheitlich schlecht stand,hat er Ihr eine
Kontovollmacht gegeben.
Nun macht meine Schwester laufend goße Ausgaben und bestreitet diese
von diesem Konto(Auto,Schlepper,Modernisierungen an Haus und Hof--was
ja Ihr überschrieben wurde und nicht mehr meinen Eltern gehört).
Ich gehe davon aus,daß dieses Konto dann leer ist und die ganzen Ersparnisse
meiner Eltern und die nicht unerheblichen Überschüsse der monatlichen Rente
durch meine Schwester verbraucht
sind.
Wie ist bei so einem Gemeinschaftskonto überhaupt der Verfahrensweg.
Lohnt es sich überhaupt für mich,dort einen Pflichtteilsanspruch anzumelden?Wenn meine Schwester eine Kontovollmacht besitzt,muß Sie ja sicher nicht
nachweisen,was mit den Einnahmen und Ersparnissen meiner Eltern passiert ist.
Gruß