Hallo,
der gängstige Weg ist in diesem Fall die Auszahlung des Erben, der die Immobilie nicht nutzt. Hierzu muss natürlich der Wert des bebauten Grundstücks zum Zeitpunkt des Erbfalles ermittelt werden.
Sollten Haus oder Grundstück noch belastet sein, so ist dies in Abzug zu bringen und der Rest des Überschusses würde die Erbmasse darstellen, die zu 50% Ihrer Frau gutzuschreiben wäre.
Sollte der Bruder Ihrer Frau jedoch nicht so insolvent sein Sie auszahlen zu können, sollten Sie eine andere Regelung finden oder einen Anwalt einschalten, um Ihre REcht
prüfen zu lassen. Das können Sie auch über unser Forum:
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Ich wünsche viel Erfolg, Erbrecht Einfach