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Alt 06.06.2013, 00:39
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Nachlass für Unehliches Kind

Bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses gibt es mehrere Möglichkeiten:

1. Beantragung der Erstellung des Nachlassverzeichnisses bei einer Behörde (Nachlassgericht).

2. Eigenhändige Erstellung des Nachlassverzeichnisses unter Zuziehung der Beratung eines Notars oder einer zuständigen Behörde.

Vorgehensweise:
Nach Antragstellung eines Gläubigers, also eines Erben, wird dem (Haupt-)Erben eine Frist von einem bis drei Monate für die Erstellung des Verzeichnisses gewährt. Danach muss dieses vorliegen und kann eingesehen werden.


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