AW: Nachlass für Unehliches Kind
Bei der Erstellung des Nachlassverzeichnisses gibt es mehrere Möglichkeiten:
1. Beantragung der Erstellung des Nachlassverzeichnisses bei einer Behörde (Nachlassgericht).
2. Eigenhändige Erstellung des Nachlassverzeichnisses unter Zuziehung der Beratung eines Notars oder einer zuständigen Behörde.
Vorgehensweise:
Nach Antragstellung eines Gläubigers, also eines Erben, wird dem (Haupt-)Erben eine Frist von einem bis drei Monate für die Erstellung des Verzeichnisses gewährt. Danach muss dieses vorliegen und kann eingesehen werden.
Erbrecht Einfach
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