Hallo,
ich kann Ihnen nur raten einen unserer online Rechtsanwälte einzuschalten. Dies können Sie hier kostenlos und unverbindlich tun:
Erbrecht Rechtsberatung (Schenkung) online - Beratung durch Erbrecht Anwalt
Dies ist der beste Weg, um den richtigen Wegweiser in die Zukunft und für weiteres Vorgehen zu erhalten. Denn meiner Meinung nach (Meinung eines Laien) könnten die entnommenen Geldwerte der Schwester als Schenkung ausgelegt werden. Diese sind 10 Jahre lang mit abschmelzendem Anteil auf die Erbmasse anzurechnen!
Weiteres muss Ihnen jedoch auf Grund der Komplexität des Falles ein Anwalt sagen! Bitte folgen Sie dazu dem oben angegebenen Link!
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