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Alt 10.04.2008, 20:12
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Ansich spricht ja nichts dagegen.

Ich würde aber dennoch ein Schreiben an den Mieter aufsetzen, indem Sie ihn bitten können, die Fenster doch vermehrt geschlossen zu halten, vor allem wenn er außer Haus ist. Als Begründung könnte z.B. die erhöhte Einbruchsgefahr angeführt werden.

Ebenso sollten Sie Ihren Mieter innerhalb des Schreibens darauf hinweisen, dass er bei Schäden, die entstehen können wenn er nicht zu Hause ist - der Mieter ist im Urlaub, das Fenster auf Kipp und es stürmt und regnet in die Wohnung - die Kosten zu tragen hat.

Vielleicht schafft das ein wenig Besserung. Ich hoffe eine kleine Hilfe gewesen zu sein...


Freundliche Grüße,



Mietrecht-Einfach
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