Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6  
Alt 18.06.2013, 04:25
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Kündigung - Dritter Werktag zum übernächsten Monat

Zitat:
Ich habe meine Wohnung am 04.06 gekündigt.
Das ist nicht präzise genug.
Es spielt letztlich keine Rolle, wann Sie die Kündigung geschrieben haben, sondern wann die Kündigung beim Vermieter eingegangen ist.

Die Kündigungsfrist wäre nur dann der 31.08., wenn die Kündigung am 3. Werktag (hier 04.06.) dem Vermieter zugestellt wurde.
Mit Zitat antworten