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Alt 18.06.2013, 10:41
DBFF DBFF ist offline
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Registriert seit: 18.06.2013
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Standard Untervermietung der gesamten Wohnung

Hallo Zusammen,

meine Freundin und ich möchten im kommenden Jahr eine kleine Reise (ca. 1 Jahr) unternehmen. Da wir aber unsere Heimatstadt nicht verlassen möchten (und eine Wohnungssuche aufgrund der derzeitigen Situation eher aussichtslos ist) werden wir versuchen, unsere Wohnung für den Zeitraum unterzuvermieten.

Sind gerade dabei das Anschreiben an den Vermieter / an die Hausverwaltung zu formulieren. Wir wissen, dass dieser ohne Nennung von Gründen die Untervermietung ablehnen darf.
Wir möchten deshalb die Gründe für den Auszug nicht in allen Details angeben, sondern lediglich auf einen Auflandsaufenthalt bzw. eine Fortbildung o.ä. hinweisen. Nun stellt sich uns folgende Frage: inwieweit darf sich der Vermieter über den genauen Grund eines Auslandsaufenthalts informieren? Darf er z.B. Bestätigungen vom Arbeitgeber (neuer Job o.ä.) einfordern?

Vielen Dank für eure Hilfe.



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