Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 18.06.2013, 15:32
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Kündigung, Forderungen des Vermieters

Zitat:
2. Sie werden die gemieteten Räume wieder in den Ursprungszustand versetzen,
Das dürfte Wunschdenken des Vermieters sein. Entscheidend ist einzig und allein, was zum Thema Schönheitsreparaturen im Mietvertrag vereinbart ist. Nur das zählt!

Da es einige wichtige Entscheidungen des BGH zu diesem Thema gab, sollten Sie sich hier informieren: Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten
Mit Zitat antworten