Zitat:
2. Sie werden die gemieteten Räume wieder in den Ursprungszustand versetzen,
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Das dürfte Wunschdenken des Vermieters sein. Entscheidend ist einzig und allein, was zum Thema Schönheitsreparaturen im Mietvertrag vereinbart ist. Nur das zählt!
Da es einige wichtige Entscheidungen des BGH zu diesem Thema gab, sollten Sie sich hier informieren:
Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten