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Wir haben unsere Wohnung zum 01.07.2013 gekündigt.
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Schriftlich und der Zugang ist beweisbar (Einschreiben, pers. Übergabe)? Wurde die Frist von 3 Monaten eingehalten?
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Jetzt steht auch ein Nachmieter fest, der von uns verlangt, Tapeten und Böden zu entfernen.
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Schön für Sie, dann entfällt die Mietzahlung, denn doppelt darf der VM nicht kassieren. Forderungen des Nachmieters gehen Sie nichts an, Ihr Vertragspartner ist Ihr Vermieter.
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Schlüsselübergabe soll allerdings zum 01.07.2013 stattfinden.
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Damit würde das Mietverhältnis beendet sein. Aber das sollte man in einem Aufhebungsvertrag unbedingt schriftlich festhalten.