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Alt 19.06.2013, 08:13
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Schlüsselabgabe bei Auszug

Zitat:
Wir haben unsere Wohnung zum 01.07.2013 gekündigt.
Schriftlich und der Zugang ist beweisbar (Einschreiben, pers. Übergabe)? Wurde die Frist von 3 Monaten eingehalten?

Zitat:
Jetzt steht auch ein Nachmieter fest, der von uns verlangt, Tapeten und Böden zu entfernen.
Schön für Sie, dann entfällt die Mietzahlung, denn doppelt darf der VM nicht kassieren. Forderungen des Nachmieters gehen Sie nichts an, Ihr Vertragspartner ist Ihr Vermieter.

Zitat:
Schlüsselübergabe soll allerdings zum 01.07.2013 stattfinden.
Damit würde das Mietverhältnis beendet sein. Aber das sollte man in einem Aufhebungsvertrag unbedingt schriftlich festhalten.
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