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Schlüsselabgabe bei Auszug

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 18.06.2013, 20:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.06.2013
Beiträge: 2
Standard Schlüsselabgabe bei Auszug

Wir haben unsere Wohnung zum 01.07.2013 gekündigt. Jetzt steht auch ein Nachmieter fest, der von uns verlangt, Tapeten und Böden zu entfernen. Ist das rechtens?
Desweiteren besteht der Vermieter auf eine dreimonatige Kündigungsfrist, die bei Abschluss des Mietverhältnisses allerdings mündlich nicht einzuhalten sei. Berufend darauf sollen wir nun noch zwei Monate sowohl Kaltmiete als auch Steuern und Versicherungen für die Wohnung zahlen.
Schlüsselübergabe soll allerdings zum 01.07.2013 stattfinden.
Vielleicht kann mir jemand bei diesem Problem weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen



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  #2  
Alt 19.06.2013, 07:40
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Schlüsselabgabe bei Auszug

Kündigungen von Mietverhältnissen haben immer schriftlich zu erfolgen.
Die Regelkündigung ist in § 573c BGB festgeschrieben: § 573c BGB - Fristen der ordentlichen Kündigung

Ausnahmen gibt es nur, wenn sich die beiden Parteien über eine frühere Auflösung einig sind. Regelmäßig würde so ein Vorgang über einen Mietaufhebungsvertrag abgewickelt, der auch mündlich möglich ist.

Steuern zahlt man für eine Mietwohnung keine. Wenn vereinbart wären dies anteilige Grundsteuern.
Versicherungen ja, wenn sie als Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart sind.

Wie die Wohnung bei Übergabe auszusehen hätte, geht aus dem Mietvertrag hervor. Sind dort keine speziellen Klauseln, z.B. Schönheitsreparaturen, vereinbart, dann wird die Wohnung "besenrein" übergeben.

Ein Nachmieter hat keine Möglichkeit dem Mieter vorzuschreiben wie er gern die Wohnung übernehmen möchte. Dies müsste er mit dem Vermieter regeln.

In der Regel gibt der Mieter die Wohnung so zurück, wie er sie angemietet hat.
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  #3  
Alt 19.06.2013, 08:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Schlüsselabgabe bei Auszug

Zitat:
Wir haben unsere Wohnung zum 01.07.2013 gekündigt.
Schriftlich und der Zugang ist beweisbar (Einschreiben, pers. Übergabe)? Wurde die Frist von 3 Monaten eingehalten?

Zitat:
Jetzt steht auch ein Nachmieter fest, der von uns verlangt, Tapeten und Böden zu entfernen.
Schön für Sie, dann entfällt die Mietzahlung, denn doppelt darf der VM nicht kassieren. Forderungen des Nachmieters gehen Sie nichts an, Ihr Vertragspartner ist Ihr Vermieter.

Zitat:
Schlüsselübergabe soll allerdings zum 01.07.2013 stattfinden.
Damit würde das Mietverhältnis beendet sein. Aber das sollte man in einem Aufhebungsvertrag unbedingt schriftlich festhalten.
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  #4  
Alt 19.06.2013, 13:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.06.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Schlüsselabgabe bei Auszug

Die Kündigung ist schriftlich beim Vermieter eingegangen am 30.05.2013 basierend auf die mündliche Vereinbarung der nicht vorhandenen Kündigungsfrist.
Wir haben allerdings mit dem Abreißen der Tapeten schon begonnen und auch einen Raum vom Laminat befreit. Sind wir auch für die Entsorgung der Tapetenreste und des Laminats verantwortlich? Es ist ja auf Wunsch des Nachmieters geschehen und auf Anordnung des Vermieters.
Müssen wir denn auch nach Schlüsselabgabe noch die Kaltmiete zahlen?
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Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Rechte und Pflichten

Stichworte
aufhebungsvertrag, auszug, besenrein, betriebskosten, entsorgung, kaltmiete, kündigung, kündigungsfrist, laminat, mietaufhebungsvertrag, nachmieter, schlüssel, schlüsselübergabe, schönheitsreparaturen, tapeten, übergabe


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