Einzelnen Beitrag anzeigen
  #6  
Alt 21.06.2013, 22:45
ahnungslos ahnungslos ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.06.2013
Beiträge: 2
Standard AW: Vermieter verbietet Kochen in Wohngemeinschaft

Ja wahrscheinlich ist es für den ursprünglichen Fragesteller nicht mehr relevant,
aber es könnte auch andere in ähnlichen Situationen interessieren.
Da dann lapidar auf den Vertrag (der, außer es ist ein Standardvertrag, nicht unbedingt Gesetzeskonform ist)
verwiesen zu werden ist nicht gerade hilfreich.
Frei nach Karl Valentin: "Da steht doch Käfig mit Vogel, dann muss der Vogel drin sein".

Man kann es sicher nicht so einfach sehen.
Eine Kochgelegenheit (auch eine Teeküche ist eine) gehört nun einmal zu den Grundvoraussetzungen für
Wohnraum, auch in Studentenwohnheimen (die sind in der Regel sogar sehr gut ausgestattet).
Brandschutz kann wohl nicht vorgeschoben werden - wäre dann die ganze Zeit vor Wegnahme der Kochplatte auch nicht erfüllt gewesen und da kann man was dafür tun.

So wie ich den Fall sehe, könnte diese WG umgewidmeter Büroraum sein und der Vermieter auf "Gewinnmaximierung" fixiert.

Ausstattungsgegenstände die heutzutage in jede Wohnung gehören und
bei der Besichtigung, wie beim Vertragsabschluss vorhanden sind - kann
diese der Vermieter dann später nicht nach Lust und Laune wegnehmen? Eher nicht.
Fraglich ist auch, ob der Vermieter überhaupt in die Wohnung darf. Gut das mag wirklich davon abhängig sein, was es ist.


PS: Ist es normal, dass hier Leute, denen nach Binsenweisheiten die Diskussionsargumente ausgehen, ausfallend und beleidigend werden und sogar noch persönliche E-Mails mit Beleidigungen schreiben?
Also ich bin jedenfalls nicht so deppert, dass ich allgemeine Forenregeln nicht kennen würde...

Mehr sein als scheinen
Mit Zitat antworten