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Alt 30.06.2013, 14:35
Weinkenner Weinkenner ist offline
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Standard AW: Kündigung und Nebenkosten bei Einliegerwohnung

Hier schließe ich mich Regenmacher an. Ihr solltet definitiv den örtlichen Mieterbund oder besser einen anwalt zu Rate ziehen. Der Mietvertrag ist aus meiner Sicht kompletter Schwachsinn. Lasst ihn prüfen.

Zum Thema "verstopftes Klo":

Die Kosten für die beseitigung des Problems muss der Vermieter tragen, solange es nicht euer Verschulden ist. Prüft euren Mietvertrag ob eine Kleinreparaturklausel eingebaut ist.

Zitat:
Einzelrechnung:

In dem besagten Mietvertrag muss der Vermieter – sofern diese Klausel eingebaut ist – einen Wert angeben, bis zu welchem der Mieter für die Reparatur zahlen muss. Der Spielraum für den Vermieter ist aber auch in diesem Bereich stark begrenzt, die maximal zulässige Obergrenze betrifft nämlich 75 bis 100 Euro pro Rechnung (die Rechtssprechung verändert sich hier stetig).

Jahressumme:

Doch auch die Anzahl der Kleinrechnungen, die von dem Mieter beglichen werden müssen, wurde in der Rechtsprechung beschränkt. Dem Mieter dürfen für Kleinreparaturen pro Jahr maximal 250 Euro oder 8% seiner Jahresmiete verrechnet werden (sollten die 8% geringer weniger sein als 250 Euro). Im Mietvertrag ist zudem nur die Klausel zulässig, dass der Mieter die Bezahlung für Kleinreparaturen übernehmen muss, eine selbständige Reparatur oder die Auftragserteilung an die jeweiligen Handwerker kann vom Mieter hingegen nicht verlangt werden.
Artikel: Reparaturen in Mietwohnungen | Was muss der Mieter bezahlen?

Unter der Überschrift "Welche Raparaturen müssen ausgeführt werden?" findet ihr die Antwort, dass der Vermieter die Kosten für die Reparatur zahlen muss!

Lieben Gruß und viel Erfolg,

Weinkenner
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