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Alt 30.06.2013, 17:35
Sange
Gast
 
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Standard AW: Party vom Vermieter

Zitat:
Kann man da irgendwas machen? Oder hat mein Vermieter bzw. der Hauseigentümer tatsächlich das Recht eine Großveranstaltung durchzuführe, ohne vorher die Mieter zu fragen und die damit verbundenen Sperrungen etc. durchzuführen?
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Was sagt den das Ordnungsamt dazu - von einem Forum können Sie da keine Hilfe erwarten.

Wenn der Wohnwert Ihrer Wohnung darunter leidet, dann könnten Sie eine Mietminderung durchführen. Einschlägig wäre dafür der § 536 BGB.
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