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Party vom Vermieter

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 27.06.2013, 12:00
The
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Party vom Vermieter

Hallo,

ich wohne in einer etwas größeren Wohngegend, wir sind 60 Mitparteien. Nun hat unser Vermieter, mit etwa 15 Mietern, eine Veranstaltung zum "kennenlernen" organisiert. Das ganze wurde auch in der Stadt angemeldet, da sie bis um 1 Uhr nachts gehen soll.

Dafür wurde unser Parkplatz für die Benutzung teilweise gesperrt, wodurch einige von uns nun keinen Stellplatz mehr haben. Außerdem wurde diese Veranstaltung organisiert ohne uns alle zu fragen. Die 15 Menschen haben anscheinend für uns alle gesprochen.

Das ist an sich gar nicht son großen Problem, allerdings wurde das ganze jetzt ausgeweitet und zu einer "offenen Facebook Einladung", was bedeutet dass da weiß Gott wie viele Menschen kommen. Wir haben unter Anderem ein wenig Angst um unsere Häuser, Wohnungen und Wohngegend.

Kann man da irgendwas machen? Oder hat mein Vermieter bzw. der Hauseigentümer tatsächlich das Recht eine Großveranstaltung durchzuführe, ohne vorher die Mieter zu fragen und die damit verbundenen Sperrungen etc. durchzuführen?



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  #2  
Alt 27.06.2013, 15:28
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Party vom Vermieter

Zitat:
Kann man da irgendwas machen?
Ja! Mitmachen. Oder hatten Sie eine andere Antwort erwartet?
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  #3  
Alt 30.06.2013, 17:35
Sange
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Party vom Vermieter

Zitat:
Kann man da irgendwas machen? Oder hat mein Vermieter bzw. der Hauseigentümer tatsächlich das Recht eine Großveranstaltung durchzuführe, ohne vorher die Mieter zu fragen und die damit verbundenen Sperrungen etc. durchzuführen?
Mit Zitat antworten
Was sagt den das Ordnungsamt dazu - von einem Forum können Sie da keine Hilfe erwarten.

Wenn der Wohnwert Ihrer Wohnung darunter leidet, dann könnten Sie eine Mietminderung durchführen. Einschlägig wäre dafür der § 536 BGB.
Mit Zitat antworten
Antwort

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Stichworte
mietminderung, vermieter


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